Seit einigen Jahren bieten vermögens-verwaltende Fonds Kleinanlegern bereits ab 100 EUR den Zugang zur standardisierten
Vermögensverwaltung
und stellen damit eine große Konkurrenz zu den klassischen Investmentfonds dar.
Da es sich um eine relativ junge Fondskategorie handelt, wurde erstmals im Jahr 2010 durch Vertreter von Asset Managern, Verbänden und Analysehäusern eine Definition für den Begriff "vermögensverwaltende Fonds" erarbeitet.
Demnach gelten für VV-Fonds folgende Kriterien:
- Der Fonds investiert in mehr als eine Anlageklasse gleichzeitig
- Der Fonds muss als Basisinvestment geeignet sein
- Der Fonds muss eine risikoadjustierte Rendite anstreben
- Der Fonds muss frei von Interessenkonflikten gemanagt werden
Dies bedeutet, dass Mischfonds nicht automatisch als VV-Fonds gesehen werden dürfen, umgekehrt gilt aber, dass es sich bei VV-Fonds um Mischfonds handeln muss.
Die Abgrenzung der vermögensverwaltenden Fonds von den klassischen Mischfonds liegt im wesentlichen in der starren Konstruktion vieler Mischfonds (z.B. festes Verhältnis von Aktien-/Renten-Quote) begründet.
VVFonds müssen dagegen völlig flexibel bei der Asset Allocation (Verteilung des Anlagevermögens auf einzelne Anlageklassen) sein und dürfen sich dementsprechend auch nicht an bestimmten Indizes (oder Kombinationen von Indizes) orientieren.
Zusätzlich zu den klassischen Assets wie Aktien, Renten und Immobilien dürfen VVFonds auch in Rohstoffe, Edelmetalle, Private Euqity, Zertifikate und andere alternative Investments investieren.
Dabei darf der Fondsmanager aber nie aus den Augen verlieren, dass es sich bei seinem Fonds um ein
Basisinvestment mit risikoadjustierter Rendite handelt.